Eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die DGUV empfiehlt jedoch, Brandschutzhelfer regelmäßig fortzubilden und ihre Kenntnisse spätestens alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen. Eine frühere Wiederholung kann erforderlich sein, wenn sich betriebliche Abläufe ändern, neue Brandrisiken entstehen oder längere Zeit keine praktische Übung stattgefunden hat.