
SBE-Konzepte
Brandschutzkonzepte – Flucht- und Rettungspläne – Brandschutzordnungen – Arbeitsschutz und Sicherheitsfachkraft
SBE-Konzepte
Brandschutzkonzepte – Flucht- und Rettungspläne – Brandschutzordnungen – Arbeitsschutz/Sicherheitsfachkraft
Brandschutz ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – er schützt Menschenleben, Sachwerte und den Fortbestand Ihres Unternehmens. Von der Erstellung genehmigungsfähiger Brandschutzkonzepte über normgerechte Flucht- und Rettungspläne bis hin zur Brandschutzordnung nach DIN 14096 sowie der sicherheitstechnischen Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit: Wir begleiten Sie ganzheitlich bei allen Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes.
Unsere Leistungen im Überblick:
Brandschutzkonzepte nach DIN & Landesbauordnung
Wir erstellen professionelle Brandschutzkonzepte für Neubauten, Umbauten und Bestandsgebäude. Unsere Konzepte erfüllen alle Anforderungen der Landesbauordnungen, DIN Normen und behördlichen Vorgaben.
Unsere Leistungen
- Brandschutzkonzepte für Bauanträge
- Brandschutztechnische Stellungnahmen
- Brandschutzpläne
- Brandschutzbegehungen
- Dokumentation & Nachweisführung
- Abstimmung mit Behörden
Für wen erstellen wir Konzepte?
- Unternehmen
- Architekten & Planungsbüros
- Kommunen
- Veranstalter
- Immobilienverwaltungen
Vorteile
- Rechtssichere Dokumente
- Schnelle Bearbeitung
- Erfahrung aus zahlreichen Projekten
- Individuelle Lösungen

Bei Neu- oder Anbauten und genehmigungspflichtigen Umbauten oder Nutzungsänderungen werden heutzutage behördlicherseits Brandschutzkonzepte und Gutachten von Brandschutzsachverständigen gefordert. Ohne diese fachliche Beurteilung erhält man selten noch eine entsprechende Bau-/ Nutzungsgenehmigung. Insbesondere bei Sonderbauten und sonstigen Gebäuden mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen wird in den meisten Bundesländern inzwischen ein Brandschutzkonzept bzw. ein Brandschutznachweis als Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens gefordert.
Aber leider zeigt die Vergangenheit, dass zahlreiche Brände -auch in namhaften Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen- zu hohen Schäden bishin zur Schließung geführt haben. Organisatorische Fehler, technische Mängel, aber vor allem fehlende Brandmelde- und Löschanlagen führten zu diesen Schäden, welche laut Versicherungsangaben weit über 250 Millionen Euro lag!
Nur mit einem sinnvollen Brandschutzkonzept und einem leistungsfähigen Brandschutzmanagement kann ein Unternehmen heutzutage erfolgreich am Markt agieren. Gesicherte und schadenfreie Betriebsabläufe, Optimierung und Verbesserungen von Arbeitsabläufen, Entwicklung von Brandschutzprozessen und eine effiziente Gefahrenabwehr- und Notfallplanung sichern ihr Unternehmen.
Zitat aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster:
„Es entspricht der Lebenserfahrung, daß mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muß. Der Umstand, daß in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweißt nicht, daß keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muß.“
Aufsichtsbehörden fordern im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren häufig die Vorlage von Brandschutzkonzepten. Die Erstellung wird dann erforderlich wenn von den baulichen Anforderungen der Bauordnung abgewichen werden soll bzw. es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbau nach §54 BauO NRW, wie z. B. Industriebau, Krankenhaus, Schule etc.) handelt.
Es gilt daher, als Bestandteil integraler Projektierung für die Gebäudeplanung (Neubau oder Sanierung) in Übereinstimmungen mit der jeweils gültigen Bauordnung, den anerkannten Regeln der Technik, der Bauordnungsbehörde und der Feuerwehr entsprechende Konzepte – Brandschutzkonzepte – aufzustellen.
Wir leisten die erforderliche Unterstützung beim Genehmigungsverfahren durch ganzheitliche Brandschutzkonzepte sowie durch erforderliche Nachweise und Gutachten. Die Planungsleistungen werden in jeder Projektphase – von der Grundlagenermittlung bis zur Genehmigungsplanung – um zeichnerische Dokumentationen ergänzt. So liegen selbst bei komplizierten Bauwerken eingängige Visualisierungen der notwendigen Maßnahmen vor.
Mit der Fertigstellung liegt Ihnen eine umfangreiches Brandschutzkonzept, mit oder ohne Brandlastermittlung, für Ihre Baumaßnahme bzw. für Ihr bestehendes Gebäude vor. Eine klare Struktur zeigt Mängel auf und visualisiert zugleich die erforderlichen Lösungsansätze ggfs. durch Ingenieurmäßige Nachweisverfahren. Ein Brandschutzkonzept ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe von aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die erforderlich sind / werden, um die zu erwartenden Brandschäden / Brandgefahren auf ein verantwortbares Maß – vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus vorangegangen Schadenfeuern – zu reduzieren.
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Wir erstellen professionelle Flucht- und Rettungspläne, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und im Ernstfall Leben retten.
Ein Flucht- und Rettungsplan dient, in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden, der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und brandschutztechnischen Einrichtungen.
Auf ihm sind die sicheren Wege zu den selbst Hilfsmitteln (Feuerlöscher, Erste Hilfe Material) und ins Freie dargestellt. Wir erstellen bzw. aktualisieren Ihre Pläne gemäß ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) und DIN ISO 23601.
Unsere Leistungen
- Erstellung nach DIN ISO 23601
- Gebäudeaufnahme vor Ort
- Feuerwehrpläne & Laufkarten
- Aktualisierung bestehender Pläne
- Digitale & gedruckte Ausführung
Warum professionelle Pläne wichtig sind
Fehlerhafte oder veraltete Pläne können im Notfall fatale Folgen haben. Wir sorgen für klare, verständliche und normgerechte Darstellungen.
Brandschutzordnung nach DIN 14096 – Teil A, B und C
Wir erstellen vollständige Brandschutzordnungen nach DIN 14096 für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Sonderbauten.
Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Zur Regelung der Brandverhütung und des Verhaltens im Brandfall ist in Unternehmen grundsätzlich eine Brandschutzordnung aufzustellen, ggf. sogar durch ein Brandschutzkonzept oder als behördliche Auflage vorgeschrieben. Es empfiehlt sich, die Brandschutzordnung mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen.
Die Brandschutzordnung sollte ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden; insbesondere sind dabei Änderungen, die sich durch Erweiterung oder Ergänzung der Verfahrenstechnik, des Betriebsablaufs und der baulichen Anlagen ergeben, zu berücksichtigen.
Bestandteile
- Teil A: Aushang für Mitarbeitende & Besucher
- Teil B: Unterweisung für Beschäftigte
- Teil C: Anweisung für Personen mit besonderen Aufgaben
Vorteile
- Normgerechte Erstellung
- Individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt
- Grafische Gestaltung inklusive
- Regelmäßige Aktualisierung möglich

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) – Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens gemäß DGUV Vorschrift 2.
Unsere Leistungen
- Regelbetreuung & Anlassbezogene Betreuung
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsbegehungen
- Unterweisungen
- Dokumentation
- Beratung zu Arbeitsmitteln & Gefahrstoffen
Branchen
- Industrie
- Handwerk
- Verwaltung
- Pflege & Soziales
- Bildungseinrichtungen