Ja. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Brandschutz zu treffen. Dazu gehört auch die Benennung und Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern. Ziel ist es, Entstehungsbrände frühzeitig zu bekämpfen und eine sichere Evakuierung der Beschäftigten zu unterstützen.