Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens. Nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 sollten in Verwaltungs- und Bürobereichen in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung oder besonderen betrieblichen Risiken kann ein deutlich höherer Anteil erforderlich sein. Auch Urlaubszeiten, Schichtbetrieb und Krankheitsausfälle sollten bei der Planung berücksichtigt werden, damit jederzeit ausreichend Brandschutzhelfer verfügbar sind.